Was ist die DGUV V3?

Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung, die den Unternehmer sowie den Betreiber dazu verpflichtet, elektrische Betriebsmittel auf Sicherheit und Funktion überprüfen zu lassen. Diese Prüfung wird in der Regel vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Reparatur und gemäß den durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüffristen durchgeführt. Bestandteile der Prüfung sind die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes, das Testen der Funktion und die Durchführung vorgeschriebener Messungen.


Was muss geprüft werden?

  • Ortsveränderliche Geräte
  • Ortsfeste Geräte
  • Nicht Stationäre Anlagen
  • Stationäre Anlagen
  • Medizinische Geräte


Wer muss prüfen lassen?

Unternehmer und Arbeitgeber sind für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich! Dieses regelt das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.


Wie wird geprüft?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden entsprechend der DIN VDE 0701-702, VDE 544-4, VDE 751-1 sowie VDE 0105-100 mit speziell dafür vorgesehenen Messgeräten durchgeführt. Die präzise Messung von Strömen und Ermittlung von bevorstehenden Defekten setzt höchste Präzision in der Gerätefunktionalität voraus.


Prüffristen festsetzen!

Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel, die während der Benutzung entstehen können, rechtzeitig festgestellt werden können. Dabei ist der sichere Zustand des Arbeitsmittels vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Reparaturen, sowie in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person zu prüfen.


Dokumentation erstellen!

Eine Dokumentation über durchgeführte Prüfungen ist zu führen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Inhalt und Gliederung der Aufzeichnungen ist in Form einer Karteikarte, eines Prüfbuches, oder eines Erfassungsbogens möglich. Auch EDV unterstützte Dokumentationen sind selbstverständlich zulässig.
 
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